Allerneuestes OGH-Urteil: Nach tödlichem Unfall 5 Beteiligte verurteilt
(Bauherr, Baustellen-Koordinator, GU, 2 Subunternehmer)
Mag. Beate Spath, AUVA-Rechtsabteilung Graz
Das jüngste OGH-Urteil bestätigt eine Haftung von fünf Beteiligten für die Folgen eines schweren Arbeitsunfalls auf der Baustelle. Betroffen sind sowohl der Bauherr, Generalunternehmer, Baustellenkoordinator als auch zwei Subunternehmer. Maßgebliche Bestimmungen des BauKG wurden missachtet, unter anderem die Bestellung eines Planungskoordinators in der Planungsphase, die rechtzeitige Erstellung eines SiGe-Plans und eine entsprechende Anpassung in der Bauausführung.
Das Urteil bekräftigt erstmals auch die Fürsorgepflicht entsprechend § 1169 ABGB des Bestellers von Subfirmen. Dieses Faktum ist in der Bauwirtschaft noch weitgehend unbekannt und wird anlässlich dieser Tagung besonders dargestellt werden.
1. Praxisbeispiel in Österreich: Arbeitsunfall mit Einleitung eines Strafverfahrens und gleichzeitig eines Unternehmensstrafverfahrens (lt. StGB und VbVG)
Staatsanwältin Mag. Alexandra Maruna, Eisenstadt
Personenstrafrecht (nach Strafgesetzbuch StGB) und Unternehmensstrafrecht nach Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) beginnen parallel zu wirken.
Dieser Vortrag wird eine ganz neue Gesetzesmaterie behandeln. Nach Arbeitsunfällen besteht nun für den Richter die Möglichkeit, neben dem bisher bekannten Personenstrafrecht (StGB) auch das Unternehmen als Ganzes nach dem Unternehmensstrafrecht (VbVG) in einem Parallelverfahren zu verurteilen. Als Delikt nach dem VbVG gilt vor allem das Organisationsverschulden von Gesellschaften, also das Versäumnis von technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen, welche einen Arbeitsunfall vermeiden könnten. Nach unseren Informationen soll es bereits 44 derartige Verfahren geben.
Besonderes Augenmerk müssen alle Gesellschaften in Zukunft auf das Risikomanagement legen, um Verurteilungen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz mit hohen Strafen zu vermeiden.
Aktuelle Gerichtsbeispiele aus Italien zur Bau-Koordination
Staatsanwalt Dr. Axel Bisignano, Bozen;
Neuester Trend: Regel-SiGePläne mit Arbeitsanweisungen für wiederkehrende Bauprojekte
Franz Weiss, Graz
Die Präsentation von Praxisbeispielen soll einen Einblick in die neueste Entwicklung geben.
Aktuelles in der Österreichischen Vereinigung für Baukoordinatoren (BauKo)
DI Dr. Manfred Mehl, Wien, Obmann