logo nach
FACHKOMPETENZEN
Bau-Koordination Baustellen-Evaluierung Rechts-Korrespondenz  
 

arrowPasswort vergessen

arrowJetzt Kunde werden!

arrowNewsletter abonnieren
SUCHE


HOME IMPRESSUM AGB SITEMAP
intern
Website für Österreich flag austria flag germany flag switzerland
 

KONTAKT
ÜBER UNS
AKTUELL

News & Presse Newsletter
News & Presse Newsletter
Über uns Know-How Referenzen
Kontakt

BERATUNG
DIENSTLEISTUNGEN
SOFTWARE
SCHULUNGEN
nach LEISTUNGENarrow

Seminarkalender
BauKoord SiGePlan
Baustellenpilot
Bau-Koordination
Rechts-Korrespondenz
gebäude
Pfad: nach LEISTUNGEN › SCHULUNGEN

ERFA 2009 - Kurzbeschreibungen der Vorträge

10 Jahre Bau-/SiGe-Koordination - Neuerungen aus der Sicht der Arbeitsinspektion (Aufsichtsbehörde)
Hofrat DI Dr. Peter Petri, Wien

Anhand der Gliederung des Bauarbeitenkoordinationsgesetztes werden die Neuerungen vorgestellt, die der Problemkreis "Baukoordination" in den letzten 10 Jahren erfahren hat.

1. Neue gesetzliche Bestimmungen
2. Oberstgerichtliche Entscheidungen
3. Neue Normen (vor allem die ÖNORM B 2107)

Allerneuestes OGH-Urteil: Nach tödlichem Unfall 5 Beteiligte verurteilt
(Bauherr, Baustellen-Koordinator, GU, 2 Subunternehmer)

Mag. Beate Spath, AUVA-Rechtsabteilung Graz

Das jüngste OGH-Urteil bestätigt eine Haftung von fünf Beteiligten für die Folgen eines schweren Arbeitsunfalls auf der Baustelle. Betroffen sind sowohl der Bauherr, Generalunternehmer, Baustellenkoordinator als auch zwei Subunternehmer. Maßgebliche Bestimmungen des BauKG wurden missachtet, unter anderem die Bestellung eines Planungskoordinators in der Planungsphase, die rechtzeitige Erstellung eines SiGe-Plans und eine entsprechende Anpassung in der Bauausführung.

Das Urteil bekräftigt erstmals auch die Fürsorgepflicht entsprechend § 1169 ABGB des Bestellers von Subfirmen. Dieses Faktum ist in der Bauwirtschaft noch weitgehend unbekannt und wird anlässlich dieser Tagung besonders dargestellt werden.

1. Praxisbeispiel in Österreich: Arbeitsunfall mit Einleitung eines Strafverfahrens und gleichzeitig eines Unternehmensstrafverfahrens (lt. StGB und VbVG)

Staatsanwältin Mag. Alexandra Maruna, Eisenstadt

Personenstrafrecht (nach Strafgesetzbuch StGB) und Unternehmensstrafrecht nach Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) beginnen parallel zu wirken.

Dieser Vortrag wird eine ganz neue Gesetzesmaterie behandeln. Nach Arbeitsunfällen besteht nun für den Richter die Möglichkeit, neben dem bisher bekannten Personenstrafrecht (StGB) auch das Unternehmen als Ganzes nach dem Unternehmensstrafrecht (VbVG) in einem Parallelverfahren zu verurteilen. Als Delikt nach dem VbVG gilt vor allem das Organisationsverschulden von Gesellschaften, also das Versäumnis von technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen, welche einen Arbeitsunfall vermeiden könnten. Nach unseren Informationen soll es bereits 44 derartige Verfahren geben.
Besonderes Augenmerk müssen alle Gesellschaften in Zukunft auf das Risikomanagement legen, um Verurteilungen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz mit hohen Strafen zu vermeiden.

Aktuelle Gerichtsbeispiele aus Italien zur Bau-Koordination

Staatsanwalt Dr. Axel Bisignano, Bozen;

  • 2 sehr interessante Prozessbeispiele nach Arbeitsunfällen auf Baustellen in Italien.
  • Die Gesetzesreform 2008 in Italien brachte eine neue strafrechtliche Verantwortung der Unternehmen bei Arbeitsunfällen. Grundsätzlich wurde die Gesetzgebung radikal für alle Beteiligten verschärft.
Dr. Arch. Maurizio Giuliani, Bozen, Vizepräsident ISHCCO

Der Vortrag orientiert sich mit folgenden Schwerpunkten an der Tätigkeit des Sicherheitskoordinators am Bau (gemäß der Italienischen Grundnorm GvD, 9.4.2008, Nr. 81): 

  • Wer kann in Italien die Tätigkeit des Baukoordinators ausüben.
  • Dauer und Inhalt der Ausbildung.
  • Verpflichtungen des Baukoordinators in der Planungs- und Ausführungsphase.
  • Strafmaßnahmen für den Baukoordinator.
  • Sicherheits- und Koordinierungsplan (SiGePlan)


Neuester Trend: Regel-SiGePläne mit Arbeitsanweisungen für wiederkehrende Bauprojekte

Franz Weiss, Graz

  • Unfälle auf Baustellen - die neueste Statistik lt. AUVA
  • Die Aufbereitung leicht verständlicher Arbeitsanweisungen zu einem SiGePlan ist gerade bei wiederkehrenden Baustellenprojekten ein großer Vorteil. Häufig berichten uns Poliere, dass für Sie das Lesen und Verstehen komplexer SiGePläne mitunter schwierig ist. Die Kombination von SiGePlan und Arbeitsanweisung wird von den Polieren jedoch sehr positiv angenommen.

Die Präsentation von Praxisbeispielen soll einen Einblick in die neueste Entwicklung geben.


Aktuelles in der Österreichischen Vereinigung für Baukoordinatoren (BauKo)

DI Dr. Manfred Mehl, Wien, Obmann

Drucken
 Franz Weiss Unternehmensberatung f. d. Bauwirtschaft | Tel +43-316-302686 | Fax -21 | office@bauberatung.at | Rauchleitenstr. 48b | A-8010 Graz