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Pfad: nach FACHKOMPETENZ › Baustellen-Evaluierung

Baustellen-Evaluierung


Präventiver Arbeitsschutz setzt die Kenntnis der Gefährdungen voraus, denen die Arbeitnehmer/innen (AN) bei ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind.

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und eine Reihe anderer Gesetze verpflichten daher Arbeitgeber/innen, die für die Sicherheit und Gesundheit der AN bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen und auf dieser Grundlage Maßnahmen zur Gefahren- Verhütung festzulegen.

Dieser, in Österreich pauschal als „Evaluierung" bezeichnete Prozess ist umfassend zu gestalten, d.h. es sind

  • alle Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge zu erfassen,
  • Wartungs- und Reparaturarbeiten, Störungsbehebung,
  • Not- und Rettungsmaßnahmen,
  • und nicht zuletzt die AN als konkrete Personen zu berücksichtigen (insbes. Jugendliche, Ältere, Schwangere, Invalide, Konstitution, Qualifikation).

Haben sich die Voraussetzungen, unter denen die Evaluierung durchführt worden ist, geändert (z. B. Einführung neuer Arbeitsverfahren, Arbeitsstoffe usw.), ist ein Unfall geschehen oder besteht der Verdacht auf arbeitsbedingte Erkrankungen, so ist die Evaluierung zu überprüfen und, wenn erforderlich, anzupassen.

Gesetzliche Grundlage für die Evaluierung bildet das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG, BGBl. 450/1994)

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 Franz Weiss Unternehmensberatung f. d. Bauwirtschaft | Tel +43-316-302686 | Fax -21 | office@bauberatung.at | Rauchleitenstr. 48b | A-8010 Graz